Gesetze der Zaubererwelt

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Gesetze der Zaubererwelt

von admin am 13.09.2012 02:23

1.) Hexen und Zauberer unter 17 Jahren, die somit Minderjährig sind, dürfen außerhalb des Schulgeländes von Hogwarts keine Magie gebrauchen, es sei denn eine Notsituation tritt ein.

 

2.) Animagi müssen im Ministerium registriert und von diesem überwacht werden.

3.) Die Zauberergemeinschaft und jegliche Form der Magie ist vor Muggeln geheim zu halten.

4.) Sogenannte Fabelwesen wie Drachen, Einhörner, etc. sind vor der nicht-magischen Gesellschaft geheim zu halten.

5.) Private Drachenzucht und der Handel mit solchen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

6.) Zeitumkehrer dürfen nur mit ministerieller Erlaubnis benutzt werden. Zeitreisende dürfen nichts verändern, was in der Vergangenheit geschehen ist.

7.) Kein nicht-menschliches magisches Wesen darf einen Zauberstab bei sich tragen oder benutzen. Für Verstöße gegen dieses Verbot ist die Abteilung zur Führung und Aufsicht Magischer Geschöpfe zuständig.

8.) Nicht-menschliche magische Geschöpfe von annähernd menschlicher Intelligenz werden uneingeschränkt zur Verantwortung gezogen, wenn sie magische Menschen angreifen.

9.) Um apararieren und disaparieren zu dürfen muss eine vom Zaubereiministerium durchgeführte Apparier-Prüfung bestanden und damit eine Apparierlizenz erworben worden sein. Die Prüfung dürfen nur Volljährige Zauberer und Hexen ablegen.

10.) Das Verwandeln eines Gegenstandes mittels eines Portus-Zaubers in einen Portschlüssel muss durch das Zaubereiministerium in der Abteilung für Magisches Transportwesen genehmigt werden.

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